
Die “Süddeutsche Zeitung” veröffentlichte in ihrer heutigen Ausgabe die geheimsten Träume des Innenministers Wolfgang Schäuble. Unter dem Titel “Vorbereitung Koalitionspapier” mit Datum vom 22. September gibt das Innenministerium einen beunruhigenden Einblick in seine Wunschliste zum Demokratieabbau nach der Bundestagswahl 2009.
Laut besagtem Papier soll der Verfassungsschutz massiv erweiterte Kompetenzen erfahren und zu einer allgemeinen Sicherheitsbehörde ausgebaut werden. So soll der Inlandsgeheimdienst beispielsweise zukünftig die Computer der Bürger online durchsuchen dürfen – eine Aufgabe, die bislang nicht ohne Grund dem Bundeskriminalamt vorbehalten ist und der richterlichen Zustimmung bedarf. Ferner soll der Inlandsgeheimdienst nach Plänen des Innenministeriums Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung erhalten. Auch dieses war bislang Polizei und Justiz vorbehalten und das entsprechende Gesetz dazu wartet derzeit noch auf seine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Liest man den Artikel in der SZ weiter, wähnt man sich mitten in George Orwells “1984″. So ist zum Beispiel die Rede davon, dass der Verfassungsschutz umfangreiche Späh- und Lauschlegitimation für Privatwohnungen erhalten soll. Auch das Begehen von “szenetypischen” Straftaten soll den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes künftig ohne Strafandrohung gestattet sein, um leichter Zugang zu den Zielen von Ermittlungen zu erhalten.
Weiter plant das Innenministerium, den “genetischen Fingerabdruck” zum Standard in der erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Auch dieses war bislang nur bei Schwerstkriminalität zulässig, wenn ein Richter es im Einzelfall zuließ. In Zukunft sollen also auch Ladendiebe und Schwarzfahrer wie Schwerstkriminelle erfasst werden. Wie der genetische Fingerabdruck bei der Eindämmung von derartigen Bagatelldelikten helfen soll, erwähnt das Papier des Ministeriums allerdings nicht.
Nicht von ungefähr haben sich die Gründungsväter der Bundesrepublik damals auf eine strikte Trennung von geheimdienstlicher und polizeilicher Arbeit geeinigt. Diesen rechtsstaatlichen Konsens kündigt Schäubles Innenministerium nunmehr zum wiederholten Male auf – wie zuvor beispielsweise schon mit den Plänen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Dass es sich bei besagtem Papier nicht um ein offizielles Koalitionspapier, sondern nur eine “Wunschliste” verschiedener Referate des Innenministeriums handeln soll – dies behauptet zumindest das Ministerium auf Nachfrage der SZ – macht die Sache nicht weniger brisant.
Bleibt eigentlich nur zu sagen: Wehret den Anfängen! Am 27. September beide Stimmen für DIE LINKE!